Immobilien-Spezialfonds werden als Sondervermögen treuhändlerisch
von der Kapitalanlagegesellschaft für die Anteilsinhaber
geführt.
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Darüber
hinaus wird die Verwaltung der Sondervermögen durch
eine Depotbank kontrolliert.
So hat die Depotbank z.B. die Pflicht, vor einer Auszahlung
alle Zahlungsvoraussetzungen zu überprüfen, um sicher
zu stellen, dass gesetzliche und vertragliche Vorschriften
eingehalten werden.
Alle Immobilien eines Sondervermögens werden regelmäßig
durch einen Sachverständigenausschuss bewertet, der
aus vier unabhängigen und zumeist öffentlich vereidigten
Experten besteht. Die Bewertung erfolgt erstmalig beim Erwerb
der Immobilien und anschließend mindestens einmal
jährlich.
Für die einzelnen Immobilien-Spezialfonds wird in
der Regel ein Anlageausschuss als Beratungsorgan gebildet
und besteht aus Vertretern der Investoren, Immobilienspezialisten
der Gesellschafter sowie u. U. externen Fachleuten. Die
Anlageausschüsse geben Empfehlungen zur Fondsstrategie,
der Ausschüttungspolitik sowie zum An- und Verkauf
von Immobilien.